Freitag, 1. September 2023

Elektronisches Patientendossier

Ronald Alder erklärt welche Vorteile ein elektronisches Patientendossier bringt und wie eines eröffnet werden kann. Aus dem Affolter Anzeiger vom 1. September 2023.

Das Ziel des Elektronischen Patientendossiers (EPD) ist im entsprechenden Bundesgesetz folgendermassen festgehalten: «Mit dem elektronischen Patientendossier sollen die Qualität der medizinischen Behandlung gestärkt, die Behandlungsprozesse verbessert, die Patientensicherheit erhöht und die Effizienz des Gesundheitssystems gesteigert sowie die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten gefördert werden.»

 

Das Gesetz wurde am 15. April 2017 in Kraft gesetzt. Die Spitäler hatten eine Frist von drei Jahren, die Geburtshäuser und Pflegeheime eine von fünf Jahren, um das EPD einzuführen. Ärztinnen und Ärzte, die eine Zulassung für die selbstständige Tätigkeit nach dem 1. Januar 2022 beantragt haben, müssen sich ebenfalls einer sogenannten Stammgemeinschaft anschliessen und die organisatorischen und technischen Anforderungen zur Bearbeitung des EPD erfüllen. In den letzten Jahren wurde sehr viel Arbeit von den Gesundheitsinstitutionen und -fachpersonen geleistet und mehrere 100 Millionen investiert, ohne dass etwas Konkretes dabei herausgekommen wäre. Der Grund dafür ist die mangelnde Zertifizierung der verschiedenen Anbieter durch den Bund und die Verzettelung der technischen Lösungen. Zudem hat das nationale Parlament bei der Gesetzgebung vergessen, die Finanzierung der sogenannten Stammgemeinschaften, die diese technischen Lösungen betreiben sollen, sicherzustellen.

 

Es ist symptomatisch für das Gesundheitswesen der Schweiz, dass Vorlagen des Bundes viel Bürokratie mit hohen Kosten ohne Nutzen auslösen. Der Lösungsvorschlag des Bundesrates und des nationalen Parlamentes ist nun, dass man sich mit einer Revision des Bundesgesetzes bis 2027 beschäftigen will … Glücklicherweise ist neuer Schwung in die Angelegenheit gekommen dank Initiative der Post, die zusammen mit den Gesundheitsinstitutionen und der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich die praktische Umsetzung in unserem Kanton vorantreibt, ohne auf die neue Gesetzgebung zu warten.

 

Das Eröffnen des EPD kann von uns allen nun online durchgeführt werden: https://www.post-sanela.ch/ mein-elektronisches-patientendossier/ jetzt-ihr-epd-eroeffnen.

 

Nutzen Sie die Chance, eröffnen Sie Ihr EPD und helfen Sie mit, unser qualitativ hochstehendes Gesundheitswesen für die Zukunft zu sichern. Denn angesichts des sich akzentuierenden Fachkräftemangels bei Ärztinnen, Ärzten und Pflegefachpersonen muss die Digitalisierung nun endlich auch im Schweizer Gesundheitswesen Realität werden.