Freitag, 9. Februar 2024

Zu wenig präzis formuliert

Rolf Kuhn erklärt, wieso aus Sicht der Grünliberalen die "Anti-Chaoten-Initiative" abzulehnen und deren Gegenvorschlag anzunehmen ist. Aus dem Affolter Anzeiger vom 9. Februar 2024.

Die am 3. März zur Abstimmung gelangende Initiative für die Durchsetzung von Recht und Ordnung verlangt, dass Regelungen erlassen werden, die sicherstellen, dass Demonstrationen und Veranstaltungen bewilligungspflichtig sind. Weiter soll sichergestellt werden, dass bei «illegalen» Veranstaltungen Kosten für Polizeieinsätze und Schäden et cetera auf Veranstalter und Teilnehmerinnen und Teilnehmer verteilt werden.

Zudem sollen Bestimmungen erlassen werden, welche eine Haftung von Personen und Organisationen vorsehen, die bewilligte Demonstration stören und damit Sachbeschädigungen, Gewaltanwendung oder andere rechtswidrige Handlungen «befördern».

Die Initiative ist wenig präzise, teilweise unverständlich oder unklar. Was bedeutet es beispielsweise genau «Sachbeschädigungen» durch «Störungen» zu «befördern»? Wer muss die Sachbeschädigung verüben und wie intensiv muss «gestört» werden? In welchem Verhältnis sind die Kosten auf Veranstalter und Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu verteilen? 23:77 oder 67:33? Ist eine bewilligte Demonstration, an welcher es zu Sachbeschädigungen kommt «illegal» oder nicht? Dürfen bei bewilligten Demonstrationen Sachen beschädigt werden oder gilt dies nun nur bei nicht bewilligten und damit illegalen Demonstrationen?

Damit Recht und Ordnung durchgesetzt werden können, muss glasklar sein, wie welches Recht und welche Ordnung durchzusetzen sind. Unklare und unverständliche Rechtsregeln führen zu Umsetzungsschwierigkeiten und zu jahrelangen Rechtsstreitigkeiten. Der Wortlaut der Initiative und damit die Initiative selbst ist deshalb im Hinblick auf die Zielsetzung untauglich. Demgegenüber ist der Gegenvorschlag mit der genügenden Bestimmtheit formuliert, um im Hinblick auf die Zielsetzung griffige Regelungen, die mit übergeordnetem Recht im Einklang stehen, zu erarbeiten und zu erlassen.

Zusammengefasst ist die Initiative zur Ablehnung und der Gegenvorschlag zur Annahme zu empfehlen.

 

Rolf Kuhn,

Bezirksrat GLP, Mettmenstetten