Dienstag, 13. August 2024

BVG: Eine komplexe Vorlage

Unser glp-Bezirksrat Rolf Kuhn rechnet nach und erklärt im Leserbrief vom Affolter Anzeiger, wieso die BVG-Vorlage vorallem auch für Teilzeitbeschäftige lohnenswert ist.

Im September kommt es zur Volksabstimmung über die BVG-Reform. Die Vorlage ist komplex und umfasst verschiedene Änderungen mit dem Ziel, die Finanzierung der 2. Säule zu stärken:

 

Die Lebenserwartung ist über die letzten Jahrzehnte stets gestiegen. Dies bedeutet, dass länger Rentenleistungen aus der beruflichen Vorsorge ausbezahlt werden müssen, was zu Verrentungs­verlusten führt. Um diesen Effekt zu kompensieren, soll der Mindestumwandlungssatz von 6,8 Prozent auf 6 Prozent gesenkt werden. Diese Senkung des Umwandlungssatzes wird jedoch mit Übergangsleistungen für die ersten 15 Jahrgänge vor Pensionierung ausgeglichen. Gleichzeitig soll die Eintrittsschwelle von 22050 Franken auf 19845 Franken gesenkt werden. Es werden somit rund 70000 Personen mehr in der 2. Säule versichert, was zu einem Beitragszufluss in die 2. Säule führt. Um Personen, die einer Teilzeittätigkeit nachgehen, besserzustellen, wird der Koordinationsabzug von fix 25725 Franken auf variabel 20 Prozent des AHV-Lohnes gesenkt. Statt vier Altersgutschriftensätze wird es inskünftig nur noch zwei geben (9 und 14 Prozent).

 

Diese Änderungen führen zu folgenden Effekten: Die gesetzlichen Beiträge für Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigte werden verbessert. Die Anpassung der Sparskala und des Koordinationsabzuges führt zu höheren Sparbeiträgen. Aufgrund des tieferen Mindestumwandlungssatzes verringern sich Quersub­ventionen für die jüngere Generation. Insgesamt überwiegen die positiven Aspekte der Reform, weshalb dieser am 22. September zuzustimmen ist.

 

Rolf Kuhn, GLP-Bezirksrat, Mettmenstetten