Dienstag, 5. November 2024

Abstimmungsparolen für den 24. November

Die vier Abstimmungsvorlagen aus Sicht der GLP haben eine hohe Alltagsrelevanz und betreffen wichtige Lebensbereiche wie Wohnen, Gesundheit sowie Mobilität. Die Grünliberalen sagen Ja zu Lösungen und Nein zu Blockaden.

Ja zur Änderung des Krankenversicherungsgesetzes
Nach über 15 Jahren Verhandlungen hat das Parlament die einheitlichen Finanzierungsregeln von ambulant und stationär (Efas) für das Gesundheitswesen verabschiedet. Die zunehmende Verlagerung «ambulant vor stationär» von den teureren stationären zu den günstigeren ambulanten Behandlungen ist gesamtwirtschaftlich sinnvoll.

In den letzten Jahren ist nämlich der steuerfinanzierte Anteil bei den Gesundheitskosten gesunken, während der Anteil der Prämienfinanzierung überdurchschnittlich gestiegen ist. Efas vereinheitlicht die Finanzierungsströme im Gesundheitswesen, egal ob stationäre oder ambulante Leistung. Dies eliminiert Fehlanreize, dämpft die Kostensteigerung und stärkt die Effizienz im Gesundheitswesen. Ein Ja zur einheitlichen Finanzierung Efas ist deshalb ein Nein zur Blockade in der Gesundheitspolitik.

Nein und Ja zu den Mietrechtsvorlagen
Ebenso wird über zwei mietrechtliche Vorlagen abgestimmt. Einerseits vorgeschlagen wird eine gesetzliche Änderung bezüglich der Untermiete. Diese fordert strengere Regelungen für die Untermiete, einschliesslich einer maximalen Untermietdauer von zwei Jahren. Was die neue Regelung – ausser formalen Mehraufwendungen – genau bringt, ist nicht geklärt. Die heutigen Gesetze genügen, um Missbräuche wie zum Beispiel zu hohe Untermieten einzudämmen. Die Untermiete muss bereits heute vermieterseits genehmigt werden. Die neuen, formalen Aspekte werden zu administrativen Mehraufwänden und entsprechend mehr Gerichtsverfahren führen. Ein gesellschaftlicher Mehrwert kann der Änderung nicht beigemessen werden, weshalb sie abzulehnen ist.

Andererseits vorgeschlagen wird eine gesetzliche Änderung bezüglich Kündigung wegen Eigenbedarfs. Diese Vorlage sieht vor, die Kündigungsfristen für Vermieter zu verkürzen, wenn sie die Wohnung für den Eigenbedarf oder für nahe Verwandte benötigen. Eigenbedarf kann mit den neuen Bestimmungen einfacher geltend gemacht werden. Es muss neu ein bedeutender und aktueller Eigenbedarf vorliegen, was einfacher nachzuweisen ist. Der dreijährige Kündigungsschutz nach einer Einigung in einem Verfahren entfällt. Auch lange Mieterstreckungen dürften bei bedeutendem und aktuellem Eigenbedarf nicht mehr möglich sein. Dies kommt Privaten, welche eine vermietete Wohnung selbst bewohnen wollen (oder müssen), entgegen. Heute muss der Eigenbedarf «dringend» sein, was schwierig nachzuweisen und häufig zu langen Gerichtsverfahren führt. Der Vorlage ist daher zuzustimmen.

Nein zum Autobahnausbau
Der Ausbau von Strassen führt nur kurzzeitig zu einer Entlastung. Mittelfristig wird ein Verkehrswachstum bewirkt. Dadurch entstehen nach wenigen Jahren neue Staus. Mehr Verkehr bedeutet auch mehr Lärm. Bereits heute leiden rund eine Million Menschen in der Schweiz unter Lärm über den Grenzwerten, welcher gesundheitsschädigend wirkt. Sind noch mehr Menschen von übermässigem Lärm betroffen, steigen die Kosten für die Allgemeinheit: Sei es wegen steigender Ausgaben für das Gesundheitswesen oder wegen Kosten für Lärmsanierungen. Die Grünliberalen wehren sich gegen den Ausbau des Nationalstrassennetzes, der aus ihrer Sicht zu noch mehr motorisiertem Individualverkehr führt. Die GLP setzt auf intelligente Verkehrssysteme und Mobility Pricing statt auf immer mehr Fahrspuren.

 

glp Knonauer Amt