Freitag, 1. November 2024

Vorlage ohne Mehrwert

In einem Leserbrief im Affolter Anzeiger vom 01. November 2024 erklärt GLP-Bezirksrat Rolf Kuhn, wieso die Untermiete-Vorlage speziell für Selbständige und KMUs zu Problemen führen kann.

Am 24. November wird über eine Änderung betreffend Untermiete abgestimmt. Nach dem aktuellen Art. 262 OR kann ein Mieter eine gemietete Sache mit Zustimmung der Vermieterin untervermieten. Die Zustimmung kann abgelehnt werden, wenn die Bekanntgabe der Bedingungen der Untermiete verweigert wird, die Bedingungen missbräuchlich sind oder wenn dem Vermieter wesentliche Nachteile entstehen.

 

Nach der neuen Regelung muss ein schriftliches Untermietbegehren gestellt werden. Dieses kann unter anderem abgelehnt werden, wenn Vertragsbedingungen nicht bekannt gegeben werden, die Bedingungen missbräuchlich sind, der vermietenden Partei wesentliche Nachteile entstehen oder eine Untermietdauer von mehr als zwei Jahren vorgesehen ist. Die alte und die neue Bestimmung sind nahezu gleich – mit (im Wesentlichen) zwei Ausnahmen:

 

Neu muss ein schriftliches Gesuch gestellt werden, was einzig zu admi­nistrativem Mehraufwand führt. Die 2. Neuerung (Ablehnungsmöglichkeit bei Untermietdauer von mehr als zwei Jahren) verbessert die Rechtssicherheit kaum. Für Geschäftsräumlichkeiten ist die Dauer zu kurz. Selbstständigerwerbende machen von der Untervermietung oft Gebrauch (zum Beispiel Arzt-, Physiopraxen etc.).

 

Wenn die Untermiete abgelehnt werden kann, weil sie länger als zwei Jahre dauert, ist dies für den Bestand solcher Kleinbetriebe schwierig und kann dazu führen, dass – da Räume nicht untervermietet werden können – neue Lokalitäten gesucht werden müssen. Mit der «Zwei-Jahres-Änderung» soll die Erzielung «missbräuchlicher Gewinne» verhindert werden. Allerdings kann die Untermiete – nach geltendem Recht – in solchen Fällen ­bereits ohnehin wegen Missbräuchlichkeit abgelehnt werden.

 

Die Änderung bringt keinen Mehrwert und ist daher abzulehnen.

 

Rolf Kuhn, Bezirksrat GLP, Mettmenstetten