Die Sozialkosten steigen kontinuierlich und sie sind unter den einzelnen Gemeinden des Kantons sehr ungleich verteilt. Gleichzeitig werden die Unterschiede zwischen den Gemeinden immer grösser. Die Änderung des Zusatzleistungsgesetzes bezweckt, dass der Kanton neu einen Kostenanteil von 70% statt bisher 44% der Zusatzleistungen für AHV- und IV-Bezügerinnen und -Bezüger übernimmt. Damit werden die Gemeinden entlastet und die Unterschiede der Sozialkostenbelastung zwischen den Gemeinden verringert. Der Ausgleich wird durch einen Plafond begrenzt. Kosten, die über diesem Deckel liegen, müssen durch die Gemeinden selber finanziert werden.
Verursacherprinzip auch bei den Gemeindestrassen
Die 1546 km Kantonsstrassen werden aus dem Strassenfonds finanziert. Dem Fonds fliessen aus der Strassenverkehrsabgabe, der Mineralölsteuer und der LSVA jährlich rund 450 Mio. Franken zu. Das sind 100 Mio. Franken mehr als der Kanton effektiv braucht. Deshalb steigt der Bestand des Strassenfonds seit Jahren massiv an. Der Unterhalt der 5408 km Gemeindestrassen wird nicht vom Strassenverkehr, sondern aus ordentlichen Steuergeldern bezahlt. D.h. dass alle daran zahlen, unabhängig davon, ob sie die Strassen mehr oder weniger belasten. Die Änderung des Strassengesetzes will, dass 20% der jährlichen Einlagen in den Strassenfonds an die Gemeinden für den Unterhalt der Gemeindestrassen gehen. Das sind gegenwärtig ungefähr 84 Mio. Franken. Die neue Regelung macht darum Sinn, weil sie dem Verursacherprinzip mehr Rechnung trägt. Schlussendlich bleibt den Gemeinden mehr Geld für andere wichtige Aufgaben.
Ronald Alder, Kantonsrat Grünliberale
Leserbrief aus dem Affoltern Anzeiger vom 1. September 2020.